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Fachgruppen der Gesellschaft für Musikforschung |
Innerhalb der Gesellschaft bestehen mehrere Fachgruppen und Kommissionen, die zu einzelnen Forschungs- und Interessenschwerpunkten vertieft zusammenarbeiten. Weitere Informationen über die Fachgruppen erhalten Sie über das Menü links.
Leitlinien für die Arbeit von Fachgruppen und Kommissionen
a) Fachgruppen dienen entweder der Koordination und der Wahrnehmung der Interessenvertretung in spezifischen Berufsfeldern der Musikwissenschaft (z.B. Musikwissenschaft in den Musikhochschulen) oder dem Zusammenschluss von Wissenschaftlern, die auf bestimmten Arbeitsgebieten des Faches tätig sind (z.B. Instrumentenkunde, Systematische Musikwissenschaft).
b) Jedes Mitglied der GfM kann Mitglied einer Fachgruppe werden.
c) Fachgruppen wählen ihre Sprecher und deren Stellvertreter für eine Amtszeit von vier Jahren.
d) Es wird erwartet, dass die Fachgruppen regelmäßig Sitzungen durchführen (möglichst im Rahmen der Jahrestagungen) und sich über neue Entwicklungen untereinander informieren. Die Sichtbarkeit der inhaltlichen Arbeit sollte sich in Tagungen und Publikationen niederschlagen.
e) Nach Paragraph 5 (2) der Satzung der GfM beschließt die Mitgliederversammlung auf gemeinsamen Vorschlag von erweitertem Vorstand und Beirat die Bildung von Fachgruppen. Eine ausführliche Darstellung der Ziele und Arbeitsvorhaben der neuen Fachgruppe muss zuvor abgegeben werden, und mindestens 10 Mitglieder müssen ihre Bereitschaft erklärt haben, sich an der Fachgruppenarbeit zu beteiligen.
f) Bei Einstellung der Aktivitäten ist durch den erweiterten Vorstand und den Beirat der Mitgliederversammlung die Auflösung der Fachgruppe vorzuschlagen.
g) Es besteht eine schriftliche Berichtspflicht an die Mitgliederversammlung und den Vorstand (möglichst kurz in der Mitgliederversammlung, ausführlicher in der GfM-Homepage). Die Fachgruppen-Sprecher oder ihre Vertreter müssen zum Bericht in der Mitgliederversammlung anwesend sein.
Fachgruppen und Kommissionen in der Gesellschaft für Musikforschung
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