Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Die Gesellschaft für Musikforschung (GfM) unterstützt nachdrücklich das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft formulierte Konzept zur Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis (www.dfg.de/gwp):
- lege artis zu arbeiten,
- Resultate zu dokumentieren,
- alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln,
- strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten, Vorgängern sowie im Hinblick auf Forschungsergebnisse des wissenschaftlichen Nachwuchses zu wahren.
2. Als wissenschaftliches Fehlverhalten sieht die GfM folgende Tatbestände an:
- Erfindung und Fälschung von Daten,
- Plagiat,
- Vertrauensbruch als Gutachter oder Herausgeber
- Vertrauensbruch als Betreuer bzw. Arbeitgeber im Bereich wissenschaftlicher Nachwuchsförderung.
Der Ältestenrat der Gesellschaft für Musikforschung:
Prof. Dr. Werner Breig
Prof. Dr. Marianne Danckwardt
Prof. Dr. Dr. h.c. Friedhelm Krummacher
Dr. Helga Lühning
Prof. Dr. Klaus W. Niemöller