Gerald D. Feldman-Reisebeihilfen

Deadline: 06.10.2023

Die Max Weber Stiftung (MWS) vergibt einmal jährlich Gerald D. Feldman-Reisebeihilfen an international orientierte, sich in der Qualifizierungsphase befindende Forschende aus den Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führen ein selbst gewähltes Forschungsvorhaben in mindestens zwei und bis zu drei Gastländern der Institute und Außenstellen der MWS (bitte beachten Sie den aktuellen Hinweis weiter unten) bzw. dem Richard Koebner Minerva Center for German History (Israel) durch. Die Aufenthalte (maximal ein Monat pro Gastland, auch ein kürzerer Aufenthalt ist möglich) dienen der Recherche insbesondere in Bibliotheken oder Archiven. Es wird erwartet, dass transnationale oder transregionale Studien entstehen, die der Forschung neue und originelle Impulse verleihen.

Förderleistungen
Die Förderleistungen umfassen:

  • nachgewiesene Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise zum/vom Auslandsinstitut;
  • Tagessätze je nach Zielland zwischen 26,- € und 62,- €;
  • je nach Aufenthaltsort und Verfügbarkeit ist die kostengünstige Unterbringung in einem Gästezimmer des Instituts möglich.

Länder und Regionen
Ägypten, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Israel, Italien, Japan, Libanon, Litauen, Polen, Singapur, Tschechische Republik, Türkei, USA.

Bei der Reiseplanung sind die kontinuierlich aktualisierten Informationen der Behörden, insbesondere des Robert-Koch-Instituts sowie die jeweiligen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu beachten. Die Reisen erfolgen auf eigene Verantwortung der Geförderten. Der Reiseantritt kann ggf. situationsbedingt verschoben werden.

Aktueller Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation können derzeit keine Reisebeihilfen für Russland beantragt werden. Bitte beachten Sie bei einer Beantragung von Reisebeihilfen für China, dass die Betreuung vor Ort nicht durchgängig gewährleistet werden kann. Rückfragen hierzu richten Sie bitte an: feldman@maxweberstiftung.de

Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich hoch qualifizierte Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler jeglicher Staatsangehörigkeit (letzter Abschluss mindestens Master, Magister, Staatsexamen, Diplom), die bereits Publikationen vorweisen sowie einen Forschungsplan vorlegen können. Bei einer Bewerbung von Promovierenden müssen Publikationen nicht zwingend vorliegen. Anträge, deren Projekte zum Forschungsprofil der Institute/Außenstellen der MWS passen, werden bevorzugt behandelt.
Für die Bewerbung besteht keine Altersbeschränkung.

Eine Wiederbewerbung ist nur möglich, wenn im Absageschreiben explizit darauf hingewiesen wurde.

Ausgeschlossen von der Antragstellung sind Mitarbeitende sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten der MWS.

Bewerbungsunterlagen
Alle Bewerbungsunterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Eine vollständige Bewerbung enthält folgende Angaben:

  • ausgefülltes Bewerbungsformular;
  • detaillierte Darstellung (max. 2.000 Wörter) des geplanten Forschungsprojektes unter Berücksichtigung der Quellenlage, die den Aufenthalt in den jeweiligen Gastländern bzw. an den Instituten begründet;
  • Zeugniskopien (Examen, Promotionsurkunde);
  • Publikationsliste (bei Bewerbungen von Promovierenden nicht zwingend erforderlich);
  • ein Referenzgutachten, das über den Status der Bewerberin/des Bewerbers und den Stand der Arbeit Auskunft geben sollte und direkt von der gutachtenden Person per E-Mail (feldman@maxweberstiftung.de) an die Geschäftsstelle der MWS geschickt wird;
  • eine Betreuungszusage der gastgebenden Einrichtung in Deutschland (bei einem Forschungsaufenthalt in Deutschland).

Auswahlkriterien

  • Fachliche Exzellenz
  • Transnationale und/oder vergleichende Fragestellung
  • Projekt ist Qualifikationsschrift

Weitere Informationen und Kontakt:
feldman@maxweberstiftung.de
www.maxweberstiftung.de/feldman

Die nächste Bewerbungsfrist endet am 6. Oktober 2023 (23:59 MEZ).

Das Auswahlgremium tagt voraussichtlich Anfang Dezember 2023. Die Beihilfen können ab Januar 2024 abgerufen werden.