Reisekostenbeihilfe

Für aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Tagungen der Gesellschaft für Musikforschung (zum Beispiel mit einem Referat, Poster oder Beitrag zu einem Roundtable) besteht die Möglichkeit, beim Vorstand eine Reisebeihilfe zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller

  • seit mindestens 1 Jahr Mitglied der Gesellschaft für Musikforschung ist,

  • sich zur Zeit der Antragstellung noch im Studium befindet bzw. an einer Dissertation arbeitet und noch nicht promoviert wurde.

Anträge sind bis zum 15. Juni des jeweiligen Jahres mit ausgefülltem Antragsformular an die Geschäftsstelle der GfM zu richten.

Ferner können die Fachgruppen Reisekostenbeihilfen für die Teilnahme an Sitzungen/Tagungen der Fachgruppe vergeben. Anträge sind an die Sprecherin bzw. den Sprecher der entsprechenden Fachgruppe zu richten.

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